Agenturvertrag
Handeln Sie vorausschauend – mit einem guten Agenturvertrag
Sie müssen sicher sein, dass die mit Ihren Agenturen und Kommunikationsdienstleistern geschlossenen Verträge allen kommunikationsfachlichen Anforderungen entsprechen und wirklich alle Fragestellungen, die bei der Zusammenarbeit im Tagesgeschäft mit Agenturen auftauchen können, umfassend geregelt sind.
Mit unseren insgesamt mehr als 50 Jahren Agentur- und Branchenerfahrung können wir Ihnen diese Sicherheit geben. Bei uns erhalten Sie kommunikationsfachliche Beratung zu u.a. den folgenden Vertragstypen:
- Klassischer Retainer-Vertrag
- Leadagentur-Vertrag
- Agentur-Rahmenvertrag
- Projekt-Vertrag
- Projekt-/Einzel-Auftrag
- Pitch-Vertrag
- Maintenance-Vertrag
- Anstellungs-Vertrag
- Vertrag für freie Mitarbeiter
- Geschäftsführer-Vertrag
- Vertrag für Foto-, Musik- und Bewegtbild-Produktionen
- Model- und Testimonial-Vertrag
Aufgrund des Rechtsberatungsmonopols in Deutschland leisten wir keinerlei Rechtsberatung im Sinne von §2 Abs.1 Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern arbeiten für die rechtliche Beurteilung und die rechtliche Exzellenz (Ausformulierung) eng mit Ihrer internen Rechtsabteilung und Ihrem Einkauf oder – bei Bedarf – mit externen Fachanwälten zusammen. Hier empfehlen wir unseren erprobten Netzwerk-Partner, die Anwaltskanzlei ESCH BAHNER LISCH in Köln (nähere Infos dazu unter Partnernetzwerk). Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen ersten Kontakt.